Sagen Sie wohin die Reise geht.
Wir begleiten Sie bis zum Ziel.
Im attraktiven Nachbarland Schweiz erlaubt das Grundrecht seinen Bürgern “Handel- und Wirtschafts-
freiheit“ (Art. 27 BV). So dürfen dort auch Ausländer ein Gewerbe oder Unternehmen gründen.
Seit dem Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen in 2005, kann sich außerdem jeder EU-Bürger in der Schweiz niederlassen. Als Unternehmer oder Angestellter.
Experten organisieren Ihre Unternehmens-Existenz in der Schweiz:
- Rechtlich korrekte Gründung einer Gesellschaft
- Beratung im nationalen und internationalen Steuerrecht
Je nach Wunsch übernehmen wir für Sie auch die Verwaltung Ihres Unternehmens vor Ort, oder stehen Ihnen beratend zur Seite.
Voraussetzungen für die Gründung einer Firma in der Schweiz:
- Gründung durch eine natürliche oder juristische Person
- Entscheidung für Unternehmensform, z.B. GmbH oder AG
- Bestimmung von Namen und Zweck der Gesellschaft
- Aufteilung des Stammkapitals
- Nennung einer Firmen-Adresse
- Erstellen eines Businessplan
Der Geschäftsführer oder ein Verwaltungsrats-Mitglied muss in der Schweiz wohnhaft sein.
Businessplan
Die Darstellung Ihrer Pläne und Ziele in der Schweiz sind hier gefragt. tell… hilft bei der Erstellung.
Stammkapital
Das Stammkapital der zu gründenden Gesellschaft wird auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank eingezahlt. tell… unterstützt bei der Kontoeröffnung.
GmbH mindestens CHF 20.000. Aktiengesellschaft mindestens CHF 100.000, davon ist die Hälfte einzuzahlen. Nach Eintragung der Gesellschaft steht das eingezahlte Kapital wieder zur Verfügung.
Beurkundung
Nach Bestätigung des eingezahlten Kapitals durch die Bank, wird die Gründung notariell vollzogen.
Handelsregistereintrag
Nach der Gründungsversammlung und der beglaubigten Gründungs-Urkunde wird die Gesellschaft beim Handelsregisteramt des Firmen-Sitzes angemeldet.
Firmen-Adresse
tell… hilft bei der Wahl Ihres Firmensitzes. Bei Unternehmensstart kann ein Businesscenter ausreichend sein.
